Fortpflanzungs- und Brutzeit vom 1. März bis zum 30. Juni

Hunde bitte an der Leine führen!

 

Die saarländischen Ranger weisen darauf hin, dass unsere heimischen Wildtiere während der Fortpflanzungs- und Brutzeit, die überwiegend in die Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni fällt, besonders empfindlich sind.

 

Der Jagdtrieb von Hunden kann dabei eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen. Es dient dem Schutz unserer heimischen Tierwelt, wenn Hunde, außer sie befinden sich zuverlässig im direkten Einflussbereich des Besitzers, angeleint sind und den Bereich des Weges nicht verlassen.

Die Ranger der Naturwacht Saarland bitten die Spaziergänger deshalb, besonders in dieser Zeit die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen.

 

Die Landschaft des Saarlandes ist vielfältig und reizvoll und weist eine Vielzahl an Lebensräumen, Pflanzen und Tieren auf. Dieses Gut zu bewahren ist oberstes Ziel der Naturwacht Saarland. Vier hauptamtliche Ranger sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz und in Trägerschaft der Naturlandstiftung Saar in den Schutzgebieten des Saarlandes auf einer Fläche von über 34.000 Hektar unterwegs. Dabei nehmen sie umfangreiche Aufgaben wahr, um die einzigartige Natur unserer Heimat zu erhalten und zu fördern.

 

Bei Missachtung kann ein empfindliches Bußgeld erhoben werden.

 

Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine, damit unsere Wildtiere ungestört leben und ihren Nachwuchs groß ziehen können!

 

Einen kleinen Knigge mit den richtigen Verhaltensweisen in Schutzgebieten finden Sie hier.

Pressemitteilung - Archiv:

 

Am Samstag, den 07.05.2016 hat in der Ortslage Niedaltdorf ein wildernder Hund eine Rehmutter mit ihrem jungen Rehkitz angefallen. Die verletzte Rehmutter konnte fliehen, das Rehkitz verstarb trotz Hilfe wenige Stunden später. Der Halter des Hundes konnte nicht ausfindig gemacht werden. Mittlerweile treten Vorfälle dieser Art leider häufiger auf.

Die Ranger der Naturwacht Saar weisen auf die bestehenden Sonderregelungen während der Brut- und Setzzeit hin. Vor allem der Jagdtrieb von Hunden kann eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen.