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Der Beruf des Rangers
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1872 wurde in den USA der erste Nationalpark ausgewiesen, der Yellowstone National Park. Acht Jahre später nahm dort Harry Yount als erster Ranger der Welt seine Arbeit auf. Seitdem ist die gesellschaftliche Notwendigkeit, das Naturerbe der Welt zu erhalten und schützend zu betreuen, dramatisch gewachsen.
Der Beruf des Rangers genießt im anglo-amerikanischen Raum hohe Wertschätzung und ein positives Image. Die gleiche Entwicklung ist mittlerweile auch in Deutschland festzustellen; jährlich gehen mehrere Hundert Anfragen nach den Arbeitsmöglichkeiten als Ranger in deutschen Schutzgebieten beim Bundesverband Naturwacht ein. Die Tendenz ist steigend. Insbesondere Jugendliche sehen im Rangerberuf eine sinnvolle Betätigung im Kontakt mit der Natur und dem Menschen.
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| Harry Yount |
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Die berufliche Qualifizierung für die Tätigkeit als Ranger wurde mittlerweile bundesweit einheitlich geregelt. Die staatliche Anerkennung des Berufes erfolgte am 14.03.1998 mit Inkrafttreten der Fortbildungsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 13.03.1998) zum/r "Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in".
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Herkunft aus einem "grünen" Beruf. Allerdings gibt es hier eine Seiteneinstiegsklausel, die es auch Menschen mit anderer beruflicher Vorbildung ermöglicht einzusteigen. Das bedeutet, die notwendigen Kenntnisse können auch auf andere Weise erworben und nachgewiesen werden.
Die Aufgabenbereiche eines Rangers in Deutschland sind ausgesprochen vielfältig:
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Informationsweitergabe an Besucher und örtliche Bevölkerung, Beratung von Landnutzern (bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes), Leitung von Vorträgen, Info-Ständen
- Besucherbetreuung: Durchführung von Naturführungen, Exkursionen, Projekttagen, naturkundlichen Schul- und Bildungsprogrammen, Großveranstaltungen
- Pflege- und Reparaturarbeiten: Pflanzungen, Wiesenpflege, Hecken- und Baumschnitt, Artenschutzmaßnahmen, Kontrolle der Besuchereinrichtungen, Gefahrensicherung, Maschinen- und Gerätewartung, Abfallbeseitigung
- Wissenschaftliche Untersuchungen: Monitoring-Programme für Tier- und Pflanzenarten, Unterstützung von Forschungsprojekten (Probenahmen, Datenerfassung und Auswertung)
- Überwachung und Schutz: Kontrolle der Einhaltung von Schutzbestimmungen, Unterstützung von Polizei, Feuerwehr und Behörden, Erste Hilfe
Weiterführende Informationen:
- Evaluierung des Fortbildungsberufes "Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/ Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin" für das Bundesinstitut für Berufsbildung
- Ein Tag mit einem Ranger - Artikel aus "Trekkers World"
- Artikel aus "Naturschutz heute"
- Homepage Natur- und Landschaftspfleger - BBN-Broschüre zum Natur- und Landschaftspfleger
- Der Bundesverband Naturwacht hat ein "Rangerhandbuch" herausgebracht, das Mitarbeitern der Naturwacht ebenso wie ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuern hilfreiche Grundlagen, Tipps und Anleitungen für die praktische Arbeit mit der Öffentlichkeit gibt.
- Im Auftrag des Bundesverbandes Naturwacht wurde 1999 eine Studie herausgegeben zur “Finanzierung und Organisation von Beschäftigungsmöglichkeiten für Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger/innen”. Sie ist erhältlich bei Günter Mitlacher, Kleine Heeg 2, 53359 Rheinbach, Tel./Fax: 02226/17866, Mitlacher-Consulting@t-Online.de
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